BERLIN. Wie die Börsen-Zeitung berichtet, werden Aktiengesellschaften auch in 2022 noch virtuelle Hauptversammlungen abhalten können. Die rechtliche Basis dafür bleibt die Corona-Sonderregelung. Nach Informationen der Börsen-Zeitung will der Bundestag diese in seiner Sondersitzung in der nächsten Woche um acht Monate bis 31. August 2022 verlängern. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die Frist lief ursprünglich zum Jahresende 2021 aus. Nach den Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen in der Coronakrise hatten sich Unternehmen und Investoren offen für eine dauerhafte Verankerung der digitalen Eigentümerversammlung im Aktienrecht gezeigt. Dies wird mit dem Bundestagsbeschluss nun erst einmal vertagt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht darin eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Der Industrieverband BDI steht hinter einer Regelung für digitale Versammlungen im Aktiengesetz, will aber die klassischen Aktionärsrechte der physischen Hauptversammlung nur eingeschränkt in die virtuelle Welt übertragen. In einem Positionspapier plädiert der BDI für eine „eigenständige funktions- und formadäquate Ausgestaltung“.