Frauenanteil nach Erweiterung des Dax-Index leicht gesunken

Da ist noch Luft nach oben. Der Anteil von Frauen in Kontroll- und Führungsgremien deutscher Dax-Konzerne ist mit der Erweiterung des Index um zehn auf 40 Mitglieder leicht gesunken.

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten sank von 35,6 Prozent (Stand April 2021) auf 34,9 Prozent (Stand 20. September). In den Vorständen der Dax-30 lag der Anteil von Frauen im April im Schnitt bei 17,4 Prozent, jetzt liegt er bei 17,3 Prozent. Das ergab eine Auswertung des Vereins FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte für die Süddeutsche Zeitung. Neun der 40 Dax-Konzerne haben noch keine Frau im Vorstand, fünf davon sind aus dem MDax in den Dax aufgestiegen.

Mit der Erweiterung des Dax seien zahlreiche Unternehmen in die erste Börsenliga aufgerückt, „die bislang nur wenig für Frauen in Führungspositionen getan haben“, sagt Fidar-Präsidentin Monika Schulz-Strelow: „Das dürfte sich nun ändern, denn der Druck steigt.“ Frauenfreie Vorstandsetagen seien ebenso wenig akzeptabel wie Aufsichtsräte mit einem Frauenanteil von weniger als 30 Prozent. „Wir werden bei diesen Unternehmen genau hinschauen und die Entwicklung im WoB-Index transparent machen“, sagt Schulz-Strelow. Das Kürzel WoB steht für Women on Board. Fidar war Ende 2006 von Frauen in Führungspositionen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik mit dem Ziel gegründet worden, den Frauenanteil in den Aufsichtsräten zuerhöhen.

Spitzenreiter in der Dax-Riege ist die Deutsche Telekom – neun der 20 Aufsichtsräte, also 45 Prozent, und drei der acht Vorstandsmitglieder, also 37,5 Prozent, sind Frauen. Auch den WoB-Index führt das Kommunikationsunternehmen mit einer Quote von 41,25 Prozent an. Der WoB-Index errechnet sich aus der Summe der beiden Quoten geteilt durch zwei. Belén Garijo ist die einzige weibliche CEO eines Dax-Konzerns, sie ist allerdings auch die einzige Frau im Vorstand des Darmstädter KonzernsMerck.

Eine Geschlechterquote in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, kurz FüPoG, im Frühjahr 2015 eingeführt. Seit 2016 gilt für die Aufsichtsräte börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Das Gesetz verpflichtete börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen auch, sich Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Managementebenen zu setzen. Es sah allerdings für den Fall der Nichterfüllung keine Sanktionen vor. Eine Zielgröße von Null war auchzulässig.

Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, kurz FüPoG II, das Mitte August 2021 in Kraft trat, sieht unter anderem auch Geschlechterquoten für den Vorstand vor. So sollen dem Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens mindestens eine Frau oder mindestens ein Mann angehören, wenn das Gremium aus mehr als drei Mitgliedern besteht. Ein bisschen Zeit bleibt noch. Dieses Beteiligungsgebot ist vom 1. August 2022 an bei der Bestellung von Vorständen einzuhalten. Bestehende Mandate können dem Gesetz zufolge bis zu ihrem bevorstehenden Ende wahrgenommen werden.

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