Hauptversammlung auch in 2022 virtuell möglich

BERLIN. Wie die Börsen-Zeitung berichtet, werden Aktiengesellschaften auch in 2022 noch virtuelle Hauptversammlungen abhalten können. Die rechtliche Basis dafür bleibt die Corona-Sonderregelung. Nach Informationen der Börsen-Zeitung will der Bundestag diese in seiner Sondersitzung in der nächsten Woche um acht Monate bis 31. August 2022 verlängern. Dies bestätigte eine Sprecherin des …