Arbeitgeber benötigen Auskunftsrecht über Impfstatus der Beschäftigten

Angesichts der Überlegungen der „Ampel“-Parteien SPD, Grüne und FDP, die 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen, hat Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger seine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten bekräftigt.

„Unternehmen brauchen eine klare und eindeutige Grundlage für ihre betrieblichen Schutzkonzepte“, sagte Dulger dem Handelsblatt. Deshalb müsse das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesenenstatus endlich gesetzlich festgelegt werden.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstütze daher in vollem Umfang auch den Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. November, ein solches allgemeines Fragerecht gesetzlich abzusichern. Das Bundesgesundheits- und das -arbeitsministerium verwiesen auf Anfrage des Handelsblatts dazu auf die potenziellen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte die Politik vor neuen Einschränkungen für den Einzelhandel: „Die Politik muss jetzt konsistent und zielgenau handeln, die Pandemie muss dort eingedämmt werden, wo sie sich verbreitet. Das ist im Einzelhandel definitiv nicht der Fall, hier wirken die Maskenpflicht und die bewährten Hygienekonzepte“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Handelsblatt. Einschränkungen wie 2G oder 3G als Zutrittsvoraussetzung für den Einkauf wären nicht angemessen und in der Praxis auch kaum kontrollierbar. „Bevor jetzt neue Regeln und Zutrittsbeschränkungen eingeführt werden, sollten die Behörden erst einmal sicherstellen, dass die derzeit gültigen Vorgaben überall eingehalten werden“, betonte Genth. „Das scheint außerhalb des Handels noch nicht in allen Branchen immer ganz rund zu laufen.“

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